Greifswald / Ahrenshoop (nordPR-Mediendienst) – Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald lehnte jetzt den Eilantrag gegen die staatlich verfügte 60-Prozent-Obergrenze bei der Belegung der Hotels und Pensionen in Mecklenburg-Vorpommern wegen der Corona-Pandemie ab.
Die Richter sehen die bestehende Regelung als erforderlich an, um so eventuell weitere Infektionen mit dem Coronavirus zu verhindern.
Geklagt hatte Oliver Schmidt, Chef des Fünf-Sterne-Hotels „The Grand“ in Ahrenshoop. Seiner Ansicht nach biete sein Hotel mit etwa 27.000 Quadratmetern mehr als ausreichend Raum, um selbst bei voller Belegung aller Betten den geforderten Abstand zwischen den Gästen zu ermöglichen.
Nach Ansicht von Hotel-Chef Schmidt sei die Kapazitätsbeschränkung auf 60 Prozent bei der Vermietung weder wirtschaftlich noch gerecht.
So gäbe es beispielsweise im Nachbarland Schleswig-Holstein eine solche Regelung nicht.
Das, so klagten jetzt u.a. auch 200 weitere Hoteliers aus ganz Mecklenburg-Vorpommern in einem offenen Brief an die Landesregierung, sei wettbewerbsverzehrend und unfair gerade auch mit Blick auf eben den touristischen Mitbewerber Schleswig-Holstein.
Offen ist in diesem Fall auch noch eine Klage der Dorint-Hotel-Gruppe die u.a. ebenfalls rechtlich gegen die staatlich verfügte 60-Prozent-Obergrenze für die Belegung von Hotels und Pensionen vorgehen möchte.
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