Rostock (nordPR-Mediendienst) – Der umstrittene Sänger und Ex-DSDS-Juror Xavier Naidoo darf im kommenden Jahr doch in Rostock auftreten.  Nach langer und teilweise heftiger Diskussion scheiterte bei namentlicher Abstimmung in der Rostocker Bürgerschaft der Verbotsantrag von SPD und Linke. Beide Fraktionen hatten ihren Antrag unter anderem damit begründet, dass sich Naidoo in seinen Liedern antisemitischer Klischees und Codes bediene und die Nähe zu Reichsbürgern und Rechtspopulisten suche. Konkret heißt es in dem Antrag auch, dass Naidoo mehrfach behauptet habe, dass die Bundesrepublik de fakto nicht existiere und Deutschland immer noch ein besetztes Land sei.
Die Stadtverwaltung erklärte im Vorfeld, dass gegen Naidoo keine strafrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Verfahren beantragt worden seien. Erst dann wäre ein Auftrittsverbot gerechtfertigt.
Das Konzert von Xavier Naidoo soll in der Stadthalle Rostock am 22. August stattfinden. Dieses Datum ist der Jahrestag des Beginns der rassistischen Ausschreitungen 1992 in Rostock-Lichtenhagen.
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