Schwerin (nordPR-Mediendienst) – Tagestouristen dürfen ab 4. September wieder offiziell ohne Einschränkungen nach Mecklenburg-Vorpommern. Das hat heute die Landesregierung Schwerin beschlossen.
Nach dem Ende der Ferienzeit gäbe es deutlich weniger Übernachtungsgäste, was eine erhöhte Zahl von Tagesgästen möglich mache. Vorausgesetzt natürlich, dass die Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern weiter so gering bleiben.
Diese weitere Lockerungsmaßnahme wird gerade von der Tourismusbranche begrüßt. Man hoffe auf eine deutliche Steigerung der Einnahmen zum Beispiel in den nächsten Wochen und Monaten.
Immerhin fehlten durch die Corona-Beschränkungen nach Schätzungen aus der Branche täglich bis zu 150.000 Tagesgäste aus anderen Bundesländern.
In den Monaten des Corona-Verbots mussten Tagesgäste die widerrechtlich einreist waren mit Bußgeldern von bis zu 2000 Euro rechnen.
Und noch eine teilweise gute Nachricht für Mecklenburg-Vorpommern und ihre Gäste. Auch Diskotheken und Klubs dürfen unter Auflagen als Schankbetriebe wieder wieder öffnen. Also hinein gehen darf man, nur Tanzen ist verboten, denn Tanzveranstaltungen sind weiterhin untersagt. Andere Veranstaltungen, wie beispielsweise Lesungen und Musikaufführungen, sind nach entsprechender Anmeldung beim Gesundheitsamt und unter Beachtung der aktuellen Corona-Auflagen erlaubt.
Für Theater und Kinos in MV gilt ab sofort ein Optionsmodell. Entweder die Veranstaltung erfolgt wie bisher mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sitzen. Dann entfällt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Man könne aber auch den Abstand auf einen Sitz zu verringern. Bei dieser Variante ist während der geasamten Veranstaltung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Am Eingang zum jeweiligen Theater oder Kino ist deutlich die an diesem Ort geltende Regelung anzuzeigen.
Und auch ein Aufatmen für alle Schausteller: Ab 1. Oktober können auch Herbst-, Weihnachts- und andere Märkte wieder öffnen unter der Voraussetzung , dass das aktuelle Infektionsgeschehen in MV dies zulässt.
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