Schwerin (nordPR) – Bezeichnenderweise als letzter Bereich erlebt nun auch die Kultur in Mecklenburg-Vorpommern zaghafte Öffnungen nach Corona.
Zum 1. Juni öffnen Musik- und Kunstschulen für alle Altersgruppen. drinnen mit 15 – draußen mit 25 Teilnehmern. Für Erwachsene besteht Testpflicht. Für Kinder aufgrund ihrer Testpflicht in der Schule nicht.
Auch Museen, Galerien, Bibliotheken, Ausstellungen, und Kulturzentren können wieder öffnen unter Wahrung der Hygieneregeln, und einer Corona-Testpflicht für Erwachsene, die noch nicht voll geimpft oder nachweislich von einer Corona-Infektion genesen sind. Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
Auch Tanz- und Theatergruppen dürfen wieder proben.  Auch Veranstaltungen unterschiedlichster Art dürfen ab dem 1. Juni mit Einzelgenehmigung stattfinden, allerdings nur mit einer Einzelfallgenehmigung. Dabei sind im Außenbereich 250, im Innenbereich 100 Personen zugelassen. Hygieneregeln, eine Testpflicht und auch eine Sitzplatzpflicht sind vorgeschrieben.
Ab dem 7. Juni dürfen Laienmusik-Ensembles und Laien-Chöre, allerdings nur im Freien, wieder zusammen üben. Zugelassen sind aber nur 25 Personen. Eine Ausnahmeregelung gibt es für das Landesjugendorchester, dessen Mitglieder dürfen in größerer Zahl zusammen proben.
Kinos, Theater, Kleinkunstbühnen und Konzerthäuser starten ab 21. Juni mit dem so genannten Regelbetrieb. Das gilt dann auch für Kulturzentren und Ferienfreizeiten im Kulturbereich.
Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer ist allerdings begrenzt. Im Außenbereich dürfen 600, im Innenbereich auf 200 Besucher dabei sein. Das ganze natürlich bei Test- und Sitzplatzpflicht. Es gelten alle staatlich festgelegten Hygieneregeln.
Ab dem 13. Juli soll es dann weitere Möglichkeiten von Aufführungen für Laienchöre, Musik-Ensembles und Tanzgruppen innerhalb geschlossener Räume geben. Maximal 800 Zuschauer sind zugelassen. Bei Veranstaltungen ohne Sitzplatz-Zuweisung werden im Innenbereich maximal 100 Personen zugelassen, draußen sollen es allenfalls 200 sein.
Beginnend mit dem 3. August sollen dann mit einem Sitzplatzschema unter freiem Himmel bis zu 1.000 Personen Veranstaltungen besuchen können. Größere Veranstaltungen brauchen eine Sondergenehmigung.
Tanzveranstaltungen aller Art sind bis auf Weiteres verboten.
Die Reaktionen der Kulturszene in Mecklenburg-Vorpommern sind verhalten. Viele der Festlegungen seien relativ welt- und realitätsfremd, heißt es in den einschlägigen Medien im Internet. Obwohl sogar wissenschaftlich bewiesen sei, dass Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen bei optimaler Belüftung nahezu kein Risiko aufweisen, wird weiterhin Normalität verboten. Auch die Besucher- und Teilnehmerzahlen werden zum Teil als „Corona-Amtsschimmel“ verspottet.
Allerdings meint ein nicht geringer Teil in den sozialen Medien auch, dass die schrittweise Öffnung besser als Nichts sei. Und überhaupt sei Vorsicht leider immer noch angebracht.
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