Rostock (nordPR) – Für seine aktuelle Deutschland-Tournee wollte der Sänger Xavier Naidoo eigentlich am 22. August 2021 in Rostock Station machen. Doch die Linken, Grünen und die SPD haben mit ihrer Mehrheit in der Bürgerschaft den Auftritt Naidoos in der kommunalen Rostocker Stadthalle verboten.
Sie stört Naidoos Nähe zur QAnon-Bewegung, seine Verbindung zu Verschwörungstheorien und zu den sogenannten Reichsbürgern. Naidoo glaubt u.a., dass die Mächtigen Kinderblut („Adrenochrom“) trinken und weinte in einem Video wegen der angeblichen Versklavung der Kinder. Die Erde sei außerdem flach und Echsenmenschen seien unter uns.
Die Stadtverwaltung Rostock hält die Entscheidung für rechtlich bedenklich und fürchtet einen Imageverlust. Öffentliche Einrichtungen seien zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet. Bei der Vermietung von öffentlichen Einrichtungen dürfe kein Veranstalter oder Künstler ausgeschlossen werden, weil die religiösen oder politischen Ansichten nicht geteilt werden.
Allerding gäbe es kein generelles Auftrittsverbot in Rostock. Betroffen sei eben nur die Stadthalle als kommunale Einrichtung. Einzelne Bürgerschaftsmitglieder werteten das Verbot als Eingriff in die Kunstfreiheit. Es könne der Eindruck entstehen, dass Künstler, die sich öffentlich kritisch äußern, in Rostock nicht willkommen seien.
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