Schwerin (nordPR) – Der Touristenfischereischein kann ab sofort digital erworben werden. Dieser ist ein Angebot für Gäste, die nicht im Besitz eines Fischereischeines sind. Zuvor konnte der Touristenfischereischein lediglich vor Ort unter der Woche in einer Ordnungsbehörde abgeholt werden. Die Neuerung war dank der Änderung des Landesfischereigesetzes im Sommer 2024 möglich. In dem vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) bereitgestellten Online-Shop können Angelbegeisterte die auf 28 aufeinanderfolgende Tage befristete Bescheinigung für die Binnen- und Küstengewässer im Urlaubsland direkt unter erlaubnis.angeln-mv.de für 23 Euro erwerben. Dazu wird eine Begleitbroschüre bereitgestellt, in der Wissenswertes zu den vor Ort geltenden Bestimmungen vermittelt wird. Weitere Informationen zum Angelurlaub zwischen Ostseeküste und Seenplatte erhalten Interessierte unter auf-nach-mv.de/angeln. Zehn Unterkünfte in Mecklenburg-Vorpommern sind mit dem bundeseinheitlichen Siegel „Angelurlaub MV – Geprüfte Qualität“ ausgezeichnet, durch das Gäste besonders anglerfreundliche Beherbergungsbetriebe erkennen.
Weitere Informationen: erlaubnis.angeln-mv.de, auf-nach-mv.de/angeln
(nach einer Presseinformation des Landestourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern)
Eine honorarfreie Übernahme der Meldung ist jederzeit möglich bei Nennung der Quelle „nordPR“.
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