Schwerin (nordPR-Mediendienst) – In Mecklenburg-Vorpommern fordern u.a. 200 Hoteliers und Ferienvermieter in einem offenen Brief, die coronabedingte Belegungsobergrenze von nur 60 Prozent zu streichen. Die staatlich verordnete Einschränkung gilt ab dem 25. Mai, wenn die Beherbergungsstätten nach wochenlanger Corona-Schließung unter strengen Auflagen wieder Gäste einquartieren dürfen. Allerdings dürfen die auch nur aus Deutschland kommen.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Wirtschaftsminister Harry Glawe sind die Adressaten des offenen Briefes.
Die Hoteliers bezeichnen darin die 60-Prozent-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern als einseitige Benachteiligung zum Beispiel im Vergleich mit dem Handel. Außerdem führe die Belegungsobergrenze zu einer Wettbewerbsverzerrung, wenn man bedenkt, dass es diese Einschränkung im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein nicht gibt.
Darüber hinaus sind inzwischen auch schon zwei Klagen gegen die staatlichen Belegungsobergrenzen für Hotels anhängig beim Oberverwaltungsgericht Greifswald. Die Klagen kommen von der Dorint-Hotelgruppe und dem Ahrenshooper Hotel „The Grand“. Deren Chef Oliver Schmidt sagte gegenüber dem NDR-Nordmagazin, dass die Kapazitätsbeschränkung bei der Vermietung weder wirtschaftlich noch gerecht sei.
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