Schwerin / Rostock / Köln (nordPR-Mediendienst) – Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zur Rechtmäßigkeit der 60-prozentigen Corona-Belegungsbeschränkung in touristischen Betrieben regt sich großer Unmut.
Fast alle Hotelliers in Mecklenburg-Vorpommern lehnen die Entscheidung rundweg ab. Mit Blick auf die niedrigen Zahlen an Infizierten in MV werden die Verordnungen der Landesregierung heftig kritisiert. Hinter vorgehaltener Hand sagen Touristikfachleute, daß die 60-Prozent-Regel weltfremd sei. Es mache so betriebswirtschaftlich mancherorts mehr Sinn die Häuser geschlossen zu lassen als halbvoll unter dem Strich Verluste einzufahren.
Die Hotelkette Dorint imt Sitz in Köln und vier Häusern in Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt sogar eine Entschädigungsklage beim Landgericht Rostock angestrengt.
So wolle man nach Auskunft von Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe „gegen das Verordnungschaos in den Ländern mit unterschiedlichen Auslastungsgrenzen“ vorgehen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald bedeutet laut Iserlohe ja auch, „dass alle eine umfassende Einschränkung des Hotelbetriebes im Allgemein-Interesse zu dulden haben“. Nun fordere man für dieses Sonderopfer der Hotelunternehmer entsprechende Entschädigungen.
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