Schwerin / Greifswald (nordPR) – Am Oberverwaltungsgericht Greifswald wurden bis jetzt drei Eilanträge gegen die Quarantäneregeln der Landesregierung für Urlauber in Mecklenburg-Vorpommern eingereicht.
So klagt Thilo Naumann, Betreiber des Hotels „Admiral“ in Bansin, gegen die Regelung, dass Touristen aus Corona-Risikogebieten mindestens fünf Tage in Quarantäne müssen. Das, so Naumann sei auf keinen Fall zumutbar. Und mit dieser Meinung stünde er definitiv nicht allein.
Hinzu komme auch, dass bei diesem Fast-Lockdown nicht geklärt sei, wer eigentlich die Gäste entschädige und wer die Kosten für etwaige Ausfälle trage.
Mecklenburg-Vorpommern, ebenso wie Schleswig-Holstein, will, dass die Risikogebiete selbst entscheiden, ob Reisen von dort nach außen vertretbar sind oder nicht. Die Grenze wäre erreicht, wenn mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in sieben Tagen festgestellt würden.
In Baden-Württemberg wurde übrigens per Gericht ein aktuelles Beherbergungsverbot bereits gekippt. SPD-Ministerpräsidentin Schwesig deutet eventuelle Lockerungen an. Festhalten will sie allerdings am verbindlichen Negativ-Test bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Mecklenburg-Vorpommern.
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