Schwerin (nordPR) – Nach der neuen Corona-Landesverordnung dürfen Besucher nur noch mit negativem Corona-Test eingelassen werden. Das gilt auch für die Museen in Mecklenburg-Vorpommern. Nun müssen die Museen von den Besuchern Nachweise über einen entsprechenden Corona-Test verlangen oder aber Selbsttests vor Ort unter Aufsicht anbieten.
Das könnten größere Häuser wie etwa das Deutsche Meeresmuseum in Stralsund oder das Müritzeum in Waren womöglich leisten, sagte Steffen Stuth, Vorsitzender des Museumsverbandes MV gegenüber NDR 1 Radio MV. Kleinere Museen aber könnten diesen Service weder logistisch noch finanziell leisten. Zudem müssen die Inzidenzwerte in den Regionen ständig beobachtet werden und die Museen müssten sich darauf verlassen können, dass die Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte so schnell erlassen werden, dass die Museen eine Handlungsrichtlinie erhalten, erklärte Stuth.
Und so schließen dann zum Beispiel zunächst einmal Das Agroneum in Alt Schwerin, das Schliemann-Museum in Ankershagen und das 3 Königinnen Palais in Mirow. Man müsse, so heißt es, erst einmal nötige Strukturen schaffen, um, wenn überhaupt, die Testpflicht realisieren zu können.
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